Wenn Sie Ihre Leistung im Internet anbieten, ist es ratsam, ein Gewerbe anzumelden. Wenn Ihr jährlicher Gewinn unter 4.641,60 liegt, besteht keine zusätzliche Verpflichtung, SVA-Beiträge zu zahlen und bis zu einem Gewinn von 730 Euro pro Jahr ist keine Steuererklärung zu erstellen.
Da man bei Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu erstellen, würde ich empfehlen, alle Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und die Belege 7 Jahre aufzubewahren.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |