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Verfasst von: Markus am 17.07.2013 21:43
 


THEMA:  Autoreparatur wie absetzen?

An meinem Auto habe ich vor kurzem eine etwas größere Reparatur machen lassen müssen, um weiterfahren zu können. Rechnungsbetrag etwa 1400 Euro netto.

Es wird faktisch 1/3 gewerblich (Einzelunternehmer), 2/3 privat genutzt.
Auch wenn der Anteil fürs Gewerbe relativ gering ist, ist es doch nicht ganz verzichtbar, d.h. die "Gewichtung" nach Notwendigkeit geht eher Richtung 50:50.

Nun ist die Frage, wie und ob ich einen Teil der Reparatur steuerlich geltend machen kann (Ust, Einkommenssteuer).
Gibt es dazu ein Regelwerk, Tabellen, Richtlinien, etc.? Ist es eine AfA-Sache?  Welchen Anteil kann ich geltend machen, wie weise ich ihn aus?

Vielen Dank für die HilfeMarkus

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 18.07.2013 10:46
 


THEMA:  Autoreparatur wie absetzen?

Wenn Sie Ihr Auto für Ihr Unternehmen nutzen, sollten Sie ein Fahrtenbuch führen. Am Ende des Jahres stellt man dann fest, ob Sie mehr als die Hälfte aller Kilomter betrieblich oder privat zurück gelegt haben.

Wenn Sie das Auto zu 1/3 betrieblich nutzen, also weniger als die Hälfte, setzen Sie ein Kilometergeld von 42 Cent pro gefahrenen Kilometer an. Damit sind alle Kosten des PKWs, wie Treibstoff, Reparatur, Versicherung, Vignette u.ä. abgedeckt.

Nur bei einer betrieblichen Nutzung über 50 % werden alle Kosten einzeln erfasst und am Ende vom Jahr ein Privatanteil (laut Fahrtenbuch) ausgeschieden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

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