An meinem Auto habe ich vor kurzem eine etwas größere Reparatur machen lassen müssen, um weiterfahren zu können. Rechnungsbetrag etwa 1400 Euro netto.
Es wird faktisch 1/3 gewerblich (Einzelunternehmer), 2/3 privat genutzt. Auch wenn der Anteil fürs Gewerbe relativ gering ist, ist es doch nicht ganz verzichtbar, d.h. die "Gewichtung" nach Notwendigkeit geht eher Richtung 50:50.
Nun ist die Frage, wie und ob ich einen Teil der Reparatur steuerlich geltend machen kann (Ust, Einkommenssteuer). Gibt es dazu ein Regelwerk, Tabellen, Richtlinien, etc.? Ist es eine AfA-Sache? Welchen Anteil kann ich geltend machen, wie weise ich ihn aus?
Vielen Dank für die HilfeMarkus |