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Verfasst von: anonym am 15.07.2013 13:25
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Einführung des Pendler Euros wurde auch die Berechnung der Pendlerpauschale verschärft. Dadurch jetzt auf den einzelnen Teilstrecken nicht mehr gerundet werden darf und ich dadurch in eine niedrigere Kategorie falle möchte die Firma eine neue Beantragung und mein Gehalt per 01.01.2013 aufrollen, ist das zulässig!?

Verfasst von: Mathias am 15.07.2013 13:51
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Das würde ich nicht widerspruchslos hinnehmen. Das BMF hat diesen Fall in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 273) wie folgt geregelt:

Wurde vom Arbeitnehmer bereits vor dem 20. März 2013 ein L 34 beim Arbeitgeber abgegeben, bestehen keine Bedenken, dass für die Berechnung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro weiterhin die entsprechenden Angaben herangezogen werden.

Verfasst von: anonym am 15.07.2013 13:58
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Danke, dass ist auch meine Ansicht.

Jedoch zahlt meine Firma den Pendlereuro nur mit Vorlage des neuen Formulars.

 

Verfasst von: Mathias am 15.07.2013 14:14
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage. Wenn die Firma eine gültige Erklärung zur Pendlerpauschale hat, muss sie diese auch für den Pendlereuro berücksichtigen.

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