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Verfasst von: Dali am 12.07.2013 01:39
 


THEMA:  km-geld

Hallo!

Ich habe eine Frage: Wenn ich für meinen Dienstgeber mit meinem privaten KFZ unterwegs bin darf ich ja pro jahr nicht mehr als 30000 km oder 12500 EUR KM Geld überschreiten sonst bin ich steuerpflichtig.. Ist diese Steuer dann auch rückwirkend zu bezahlen? sprich für die bereits überschrittenen (bsp. 200 km) ist mir klar aber für die bereits steuerfreien 30000 die ja frei sind... werden diese dann am ende des jahres auch noch nachversteuert?

Wie verhält sich dann das ganze wenn ich weiterhin mit dem Auto fahre und über die feigrenze komme... ist das so wie ein erhöhtes Bruttogehlat zu sehen? sprich steuer für Gehalt + KM Geld = gesamtgehalt -> Somit dann steuer vom Gesamtgehalt?

Vielen dank ich versteh das irgend wie nicht!

VG
Dali

Verfasst von: Johanna am 13.07.2013 11:55
 


THEMA:  km-geld

30.000 km oder 12600,- sind und bleiben steuerfrei. Danach sind Fahrkostenersätze teil des Lohnes/Gehaltes und monatlich mit dem Gehalt zu versteuern.

LG Johanna

 

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