Hallo!
Ich stehe vor einem Rätsel.
Meine Lebensgefährtin ist im April 2010 von DE nach AT umgezogen. Ordnungsmäß abgemeldet + kein Arbeitsverhältnis. In AT hat sie natürlich normal gearbeitet (unselbständig / Arbeiter).
lt. FA müssen bei der Arbeitnehmerveranlagung im Formular L1 keine Einkünfte angegeben werden, da diese in AT nicht steuerpflichtig sind (eh klar).
Doch liest man des Öfteren, dass die EInkünfte von DE in AT zur steuerlichen Einstufung mitzählen.
Was ist nun im Formular L1 auszufüllen, bzw. muss sie die Einkünfte aus DE von 01-04 2010 nachweisen?
Vielen DANK! |