Habe inzwischen selber eine Antwort auf meine Fragen von FA und SVA bekommen:
Das Einkommen aus geringf. Beschäftigung ist zu versteuern, aber SV frei (gilt für bei der SVA Versicherte. Bei der GGK ist das anders!).
Vorgehen: Beim FA wird das Eiko aus Geringfügigkeit vom Arbeitgeber als Lohnzettel gemeldet. Das ist dann bei der Eikosteuererklärung bei unselbst. Einkünfte anzugeben. Es wird bei der Berechnung der Steuer auf das zu versteuernde Eiko aus Selbständigkeit hinzugerechnet. (abzgl. Werbungskosten/pauschalen).
Bei der SVA nehmen die dann den Steuerbescheid (=das zu versteuerndes Einkommen) und rechnen das Einkommen aus Geringfügigkeit raus. Erst dann berechnen sie die SV.
Das km-Geld ist in meinem Fall übrigens sowohl Steuer als auch SV frei.
Vielleicht liest du dies ja noch Dennis! |