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Verfasst von: gerd am 26.06.2013 10:31
 


THEMA:  Selbständigkeit + geringf. Beschäftigung

Vorab Danke für die Möglichkeit, eine Frage stellen zu dürfen!

Ich bin selbständig als Nachhilfelehrer tätig (über 11.000 € / Jahr). Daneben habe ich ein (Zitat aus Vertrag) "geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit freiem Dienstvertrag, das den Bestimmungen über die SV-Pflicht nach den ASVG nicht unterliegt" Ich darf laut Vertrag max. 24h/Monat arbeiten und 348,72 € verdienen.

Meine Fragen:

1. Ist das Eiko aus der geringf. Beschäftigung für mich SV frei? Wie sieht es mit der Vertsteuerung aus?

2. Das Eiko aus der geringf. Beschäftigung beinhaltet neben einem Stundenlohn auch eine (Zitat) "Vergütung der Fahrkosten, die ein Aufwandersatz und kein Teil des Entgeltes sind". Mit den Fahrkosten für die Hausbesuche wird so monatl. im Endeffekt mehr als die o.g. Geringfügigkeitsgrenze ausgezahlt. (ca.400-600 €). Fallen für diesen Aufwandersatz SV-Beiträge bzw. Steuern an?

Herzlichen Dank!

Verfasst von: Dennis P am 27.06.2013 11:44
 


THEMA:  Selbständigkeit + geringf. Beschäftigung

Hey,

 

ich schließe mich der Frage 1 an! Bin freier Dienstnehmer (>11000) sowie geringfügig angestellt und frage mich grad dasselbe

Verfasst von: gerd am 01.07.2013 16:15
 


THEMA:  Selbständigkeit + geringf. Beschäftigung

Habe inzwischen selber eine Antwort auf meine Fragen von FA und SVA bekommen:

Das Einkommen aus geringf. Beschäftigung ist zu versteuern, aber SV frei (gilt für bei der SVA Versicherte. Bei der GGK ist das anders!).

Vorgehen: Beim FA wird das Eiko aus Geringfügigkeit vom Arbeitgeber als Lohnzettel gemeldet. Das ist dann bei der Eikosteuererklärung bei unselbst. Einkünfte anzugeben. Es wird bei der Berechnung der Steuer auf das zu versteuernde Eiko aus Selbständigkeit hinzugerechnet. (abzgl. Werbungskosten/pauschalen).

Bei der SVA nehmen die dann den Steuerbescheid (=das zu versteuerndes Einkommen) und rechnen das Einkommen aus Geringfügigkeit raus. Erst dann berechnen sie die SV.

Das km-Geld ist in meinem Fall übrigens sowohl Steuer als auch SV frei.

Vielleicht liest du dies ja noch Dennis!

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