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Verfasst von: Chris am 22.06.2013 21:31
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Hallo,

 

und zwar wollte ich mal wissen, wenn ich bis jetzt (also im Jahr 2013) meine steuerfreie Verdienstgrenze von 730 € erreicht habe 

(wegen zusätzlichem Einkommen) und ich aber mitten im Jahr das zusätzliche Einkommen verliere, darf ich dann trotzdem nur die 730 € 

verdienen? Oder darf ich dann mehr verdienen, da ja das andere Einkommen wegfällt (gehen wir mal von einer Kündigung aus).

 

Danke schon mal.

 

Lg

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 24.06.2013 13:56
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Welsche freiberufliche Tätigkeit über Sie aus (Steuerberater, Architekt, Arzt oder was?) ?

Verfasst von: Johanna am 24.06.2013 17:11
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Man stelle sich einfach vor, man gibt das gesamte Einkommen in einen Topf und versteuert diese eine Summe. Egal ob angestellt, Landwirt, Vermieter, Lottogewinner.

Dabei gibt es eine Ausnahme, die immer hochgespielt wird: Ist eine der Einkunftsarten "unselbstständig", kann 730,- steuerfrei dazuverdient werden, bis 1440,- gibts eine Einschleifregelung, darüber entfällt die Steuerfreiheit. Das gilt jedoch nicht, wenn beide Tätigkeiten unselbstständig sind. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie gleichzeitig die Einkünfte beziehen oder nacheinander, also unterm Jahr Ihren Job wechseln.

Man darf natürlich immer mehr verdienen. Auch freiberuflich. Dann ist jedoch in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dazu kommen Anmeldung bei der WK, Änderung der SV, ...

LG Johanna

 

Verfasst von: Chris am 24.06.2013 18:44
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Ich bin als freiberuflicher Autor tätig und nebenbei Angestellter in einem Geschäft. Den Job im Geschäft werde ich allerdings nicht mehr lange haben, sodass ich dann nur von meiner Tätigkeit als Autor Einkünfte beziehe. Dazu kommt übrigens auch kein Arbeitslosengeld oder ähnliches, es bleibt wirklich nur beim Gehalt als freiberuflicher Autor. 

 

Und da stellt sich mir eben die Frage, ob ich dann in diesem Jahr trotzdem nur die 730 € steuerfrei verdienen darf oder nicht. Bezieht man nämlich kein weiteres Einkommen, dann liegt die Grenze ja bei ca. 4300 € steuerfrei im Jahr.

 

Liebe Grüße

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 25.06.2013 11:46
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Die EUR 730,-- beziehen sich auf Gewinne aus selbstst. Tätigkeit neben einer od. mehrerer unselbstst. Tätigkeiten in einem bestimmten Kalenderjahr. Es ist unerheblich, wie lange die unselbst. Tätigkeiten in diesem KJ angedauert hat.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.06.2013 12:08
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Wenn Sie ausschließlich Einkünfte als selbständiger Arbiet erzielen, dann sind € 11.000,-- jährlich steuerfrei.

Wenn Sie mehr als 6.400,-- jährlich verdienen, dann werden Sie sozalversicherungspflichtig.

Vergessen Sie nicht, Ihre Betriebsausgaben abzusetzen!

www.steuerberatung-weiss.at

01 533 16 37

Verfasst von: Chris am 25.06.2013 18:30
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Danke.

 

Also darf ich unterm Strich in diesem Jahr nur die 730 € steuerfrei verdienen? Auch wenn ich mitten im Jahr

mein Einkommen aus der unselbstständigen Tätigkeit verliere? Für ein kurzes "Ja so ist es" oder "Nein so ist es nicht" 

wäre ich sehr dankbar.

 

Liebe Grüße

Verfasst von: Johanna am 26.06.2013 06:12
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Ja, sie dürfen mehr verdienen.

Nein, steuerfrei ist es dann nicht. Da es seine Freigrenze und kein Freibetrag ist, wird dann das gesamte Zusatzeinkommen versteuert.

11.000,- sind jährlich steuerfrei, egal ob von einer Arbeitsstelle, von zwei Jobs gleichzeitig, mehreren Gelegenheitsjobs oder wie bei Ihnen zu verstehen ist, aus zwei Halbjahresjobs - wobei kaum ein Unterschied besteht, um welche Einkunftsarten es sich handelt. Das Gesamteinkommen (nach Abzug der Betriebskosten, Werbungskosten, Spesen, ...) ab 11.000,- wird versteuert.

Nur in dem speziellen Fall, dass ein zusätzliches Einkommen jährlich unter 730,- liegt, ist dieses steuerfrei.

Verfasst von: Chris am 26.06.2013 21:44
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Ok, danke.

 

Aber eine letzte Frage hab ich doch noch: Wenn z.B. bis Mitte des Jahres meine Tätigkeit als freiberuflicher Autor das

einzige Einkommen ist, ich aber sagen wir mal schon 2.000 Euro eingenommen habe und dann irgendwo als Angestellter anfange, 

muss ich dann das zusätzliche Einkommen (also alles über 730 Euro) nachversteuern?

 

Danke.

Verfasst von: Johanna am 27.06.2013 06:11
 


THEMA:  Freiberuflich Arbeiten

Ja. Nein. 730,- ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Es ist dann das gesamte 2. Einkommen zu versteueren, auch die 730,-, weil die 730,- beim zusätzlichen Einkommen überschritten wurden. Weiterhin steuerfrei bleiben aber 11.000,- Gesamteinkommen, erst ab 11.000,- ist das darüber hinausgehende Einkommen zu versteuern.

LG Johanna

 

 

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