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Verfasst von: Christof am 22.06.2013 11:17
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung und Weiterbildungsgeld

Ich bin freier Dienstnehmer. Ich war 2012 für vier Monate in Bildungskarenz. Das Weiterbildungsgeld wurde bei mir als Meldung M1 abgegeben und wird für die Einkommenssteuer bei der Vorberechnung miteingerechnet. Dadurch ergibt sich eine hohe Nachzahlung. Kann/muss ich bei FinanzOnline irgendwo angeben, dass es sich dabei um steuerfreie Bezüge handelt oder wird es automatisch berücksichtigt?

 

Vielen Dank für die Hilfe.

LG Christof

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.06.2013 13:54
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung und Weiterbildungsgeld

Das wird automatisch berücksichtigt.

Aber kontrollieren Sie auf alle Fälle den Steuerbescheid!

Auch das Finanzamt macht Fehler.

Verfasst von: Christof am 23.06.2013 09:16
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung und Weiterbildungsgeld

Vielen Dank für die Antwort

Verfasst von: Christof am 24.06.2013 09:28
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung und Weiterbildungsgeld

Vielen Dank für die Antwort

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