Verfasst von:
Thomas Grün am
19.06.2013 17:32
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THEMA: Amtliches Kilometergeld Fortbildung |
Hallo!
Ich habe bei meiner Arbeitnehmerveranlagung das amtliche Kilometergeld idH von rund 2500 angegeben - so wie andere Kollegen vor mir auch, diese haben es sehr wohl erhalten, ein anderer Kollege wiederum nicht, mit der Begründung, das wäre mit der Pendlerpauschale abgegolten.
Folgendes liegt bei uns vor: 1. Feste Planstelle Dienstelle in NÖ 2. 5x2 Wochen Dienstzuteilung zur Weiter- bzw. Fortbilung (Englisch-Kurs). Kursblöcke sind jeweils 2 Wochen (genau genommen 12 Tage), wobei die Zuteilung in der 2. Woche am Freitag mit der Heimreise endet. Also Anreise mit Montag, Kurs bis Freitag, wobei die Zuteilung jedoch das ganze Wochenende hindurch durchverrechnet wird bis Freitag nächster Woche (gemäß RGV). 3. Ein Hotel oä wurde nicht in Anspruch genommen, es wurde die normale Nächtigungs- und Tagesgebühr verrechnet. Aber wir sehen das so, auch wenn wir Hotel genommen hätten und wir erst nach Selbststudium oder was weiß ich, geht ja keinem was an, nach Hause gefahren wären, stünde uns auch Kilometergeld zu. Liegen wir falsch? 4. Wenn ich mit dem Privat-KFZ jeden Tag gependelt bin und auch Fahrtenbuch geführt habe, sollte doch Kilometergeld zustehen oder?
Und nun die Frage, steht uns das amtliche Kilometergeld zu oder hat hier das Finanzamt das Recht auf seiner Seite? Etliche Kollegen haben es schon bezahlt bekommen, nun haben wir den Fall eines Kollegen auf der gleichen Dienststelle, wo das Finanzamt sich auf die Pendlerpauschale beruft, da dies als neue Arbeitsstätte anzusehen sei. Dies lese ich in der RGV aber anders. Streitwert laut Vorrberechung ist dann schon mal locker 1k.
Würde mich über eine Antwort freuen, auch ein Gesetztestext evtl. den wir bei eventuellen Einspruch verwenden können.
Wie ist Ihre/eure Sicht der Dinge?
Danke und mfg |
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Verfasst von:
Johanna am
19.06.2013 19:30
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THEMA: Amtliches Kilometergeld Fortbildung |
Mir fehlt in der Angabe, wo der Kurs stattfindet. Liegt er vom Wohnort im selben Radius wie die Dienststelle, so greift das Argument mit der Pendlerpauschale (und ist somit nicht auf jeden Mitarbeier gleich anzuwenden). Bei größeren Entfernungen ist das km-Geld laut Fahrtenbuch angebracht.
Taggeld steht bei dieser Kursfolge nur die ersten 5 Tage zu (mind. 25 km entfernt). Und zwar die ersten 5 Tage der ersten Einheit!!! Taggeld steht nämlich für den selben Zielort max. an 5 aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen in 5 aufeinanderfolgenden Wochen oder unregelmäßig an 15 Tagen jedes Kalenderjahres zu. Bei der Regelung 5 Tage bzw. in 5 Wochen entfällt jeder weitere Anspruch, bis Sie den Ort 6 Monate nicht mehr aufsuchen. Für Ihren Kurs gebühren also max. 5 Tage.
Nächtigungsgelder können nicht geltend gemacht werden, wenn Sie nicht auswärts nächtigen, Hotel oder privat wäre egal. Außer Sie haben für Kurse/Dienstreisen eine eigene Klausel im Kollektiv- oder Dienstvertrag.
Kontrollieren Sie deshalb den Bescheid, ob Ihnen tatsächlich km-Geld nicht anerkannt wurde oder Tag- und Nächtigungsgelder.
Wenn Sie wegen des km-Geldes Einspruch erheben, kann ein Hinweis auf die Kollegen nützen.
LG Johanna
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Verfasst von:
Thomas Grün am
19.06.2013 20:09
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THEMA: Amtliches Kilometergeld Fortbildung |
Hallo!
Danke erstmal für die rasche Rückantwort!
Der Kurs findet in Wien statt, eine Fahrt sind 74km, somit 148km an einem Tag. Entfernung zum fixen Dienstort sind maximal 25km bei jedem Kollegen.
Da Bundesbediensteter bzw. Beamter können wir nach der RGV Tagesgebühr 26,40 und Nächtigungsgeld 15 Euro pro Tag verrechnen, ob wir dann tatsächlich drin nächtigen oder nicht bzw. in einem Hotel oder privat, ist rein von der RGV komplett egal, das steht demjenigen auf jedem Fall zu, unabhängig von den Tagen. Wir bekommen 1x die Hinfahrt Anfang des Kurses und 1x die Rückfahrt nach den 12 Tagen bezahlt, dieses müsste ich vom amtlichen Kilometergeld abrechnen denke ich, aber die restlichen Tage dürfte ich die 148km pro Tag voll steuerlich als amtliches Kilometergeld abschreiben. So unsere Meinung - etliche Kollegen haben es ja auch schon bekommen, nur jetzt stellen sie sich plötzlich quer, warum auch immer.
Sie haben schon einen Einspruch abgelehnt mit der Begründun der Pendlerpauschale, was wir nicht verstehen können, da die 12 Tage auf keinen Fall als neuer Dienstort zu verstehen ist...unserer Ansicht nach.
Danke und mfg |
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Verfasst von:
Johanna am
21.06.2013 19:19
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THEMA: Amtliches Kilometergeld Fortbildung |
Anspruch auf Km-Geld ist also korrekt, nach Abzug des erhaltenen km-Geldes. Je nach Lage des Wohnortes kann man ja noch darüber diskutieren, ob die Dienstreise beim Wohnort oder beim Dienstort beginnt. Wohnort bis Dienstort ist durch die PP gedeckt, eine Dienstreise beginnt immer am Dienstort, außer die Strecke ab Wohnort ist kürzer (Wohnort liegt näher bei Wien).
PP hat nichts mit einem neuen Dienstort zu tun. Sonst müßte ja die höhere PP für 148 km angerechnet werden.
Ein neuer Dienstort kann frühestens nach 1 Monat gelten, bei Nächtigung gar erst nach 183 Tagen.
Natürlich gilt RGV. Aber Nächtigungsgelder gebühren nur, wenn tatsächlich genächtigt wird (und wenn der Heimatort nicht in 1 h erreicht werden kann). km-Geld und gleichzeitig für den selben Zeitraum NG zu verrechnen, geht einfach nicht.
Taggeld ist eine Zulage für den "Mehraufwand", das FA geht davon aus, dass man nach 5 Tagen eine billige Nahrungsquelle gefunden hat. In Ihrem Fall würde ich damit argumentieren, dass Sie beim Kurs keine Wahl haben und der Mehraufwand während des gesamten Kurses gegeben ist.
LG Johanna
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Verfasst von:
Johanna am
21.06.2013 20:27
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THEMA: Amtliches Kilometergeld Fortbildung |
Beachten Sie bitte eine Feinheit: neuer Dienstort bzw. neuer / weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit. Letzter ist nach einer Woche / 5 Tagen gegeben.
Sie haben auch um einen Gesetzestext gebeten. Die RGV wird eingeschränkt durch die Bestimmungen des EStG $$ 4 und 16.
Hier eine Berufungsentscheidung, wo ebenfalls von einer Anfangsphase von 5 Tagen die Rede ist: GZ RV/2989-W/08 vom 13.04.2011
LG
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Verfasst von:
Thomas Grün am
22.06.2013 19:13
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THEMA: Amtliches Kilometergeld Fortbildung |
@Johanna
So kann das sicher nicht stimmen, das Nächtigungsgeld steht dem Beamten zu, für die Dienstbehörde bin 12 Tage durchgehend bei der Zuteilung, deshalb auch die Nächtigungsgebühren oder eben das Bezahlen des Hotels. Das war und ist schon immer so bei der Gend bzw. jetzt Polizei.Und die Tagesgebühren haben rein gar nichts mit dem Essen zu tun, das steht dem Beamten fürs Dienstmachen an der Zuteilungsdienststelle zu. Alles in der RGV verankert.
Somit hilft mir das leider auch nicht weiter, aber trotzdem Danke für die Bemühungen.
Mfg
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Verfasst von:
Franziska Schneider am
25.06.2013 11:01
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THEMA: RE: Amtliches Kilometergeld Fortbildung |
Wie sehen eigentlich die Feinheiten bei verpfelungsmehraufwand aus. Kennt sich jemand mit der Matrie aus. Für wen es noch neueland ist: [url=http://verpflegungsmehraufwand.net/]www.verpflegungsmehraufwand.net[/url]
Grüße, Franziska
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