Hallo,
ich bin einerseits als angestellter Journalist in einem Unternehmen tätig. Nebenbei verdiene ich selbstständig für diverse Tätigkeiten Geld dazu (teilweise auch journalistische Tätigkeiten).
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich in der Arbeitnehmerveranlagung das Journalistenpauschale geltend mache, kann ich in der Einkommenssteuererklärung für die selbstständigen Tätigkeiten dann auch noch Betriebsausgaben geltend machen, die journalistischer Natur sind (z.B. Anschaffungskosten für einen Laptop, Rechtschreibprüfsoftware etc.)
Vielen Dank
Basti |