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Verfasst von: Gerald am 12.06.2013 19:45
 


THEMA:  KEST für Auslandszinsen in der Einkommenssteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2012 Zinsen von 780.- auf einem Auslands-Bankkonto bezogen und möchte nun die Kest dafür bezahlen. Wenn ich nun im FinanzOnline von der Arbeitnehmer-Veranlagung auf die Einkommenssteuererklärung umstellen möchte, kann ich dort beim "Antrag auf Erklärungswechsel" den Punkt "Einkünfte aus Kapitalvermögen" auswählen. Jetzt gibt es dort aber noch zwei weitere Pflichfelder "Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr" und "Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr". Im ersten Feld trage ich die Zinsen für 2012 von 780.- ein, was trage ich für aber das Folgejahr ein? Ich kann ja nicht wissen, ob ich etwas von dem Konto abheben werde bzw. wie hoch die Zinsen sein werden. Ohne diese Eingaben kann ich aber auf die Einkommenssteuererklärung umstellen. Kann mir jemand sagen, was dort korrekterweise einzutragen ist?

Ich hab mir das dann im Simulator angesehen: wenn ich dann in der Einkommenssteuererklärung wäre, muß ich die 780.- vermutlich unter der Rubrik "Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25% anwendbar ist und die für einen Verlustausgleich nicht in Betracht kommen (§ 27 Abs. 8 Z 1) " im Feld 861 eintragen("Zinsen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten". Bin ich da am richtigen Weg?

Liebe Grüße & Danke für die Hilfe im voraus
Gerald

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 14.06.2013 11:18
 


THEMA:  KEST für Auslandszinsen in der Einkommenssteuererklärung

Beim Erklärungswechsel oder Formular Verf24 - Betriebseröffnungsbogen - sind voraussichtliche Werte einzutragen. Gerade in Ihrem Fall hat es keine Auswirkungen, welchen Wert Sie eintragen, schätzen Sie einfach. Wichtig sind diese Daten nur bei Eröffnung eines Betriebes, da die Vorschreibung von Vorauszahlungen sich daran knüpft.

2012 ist zu unterscheiden, ob der Zufluss der Zinsen bis 31.3.2012 stattgefunden hat oder ab 1. April 2012. Zuflüsse bis Ende März werden in die Kennzahl 754 eingetragen, die anrechbare Steuer in die Kennzahl 757.

Ab April tragen Sie die Zinsen in das Feld 861 und die Quellensteuer in das Feld 901.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Gerald am 17.06.2013 17:54
 


THEMA:  KEST für Auslandszinsen in der Einkommenssteuererklärung

Sehr geehrte Fr. mag. Halik,

mich hat eben nur verwundert, daß die beiden Felder bzgl. des Gewinns verpflichtend sind, was in meinem Fall eben nicht paßt, da ich ja keinen Betrieb habe.

Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Auskunft!!Liebe Grüße

Gerald

 

 

Verfasst von: Gerald am 18.06.2013 15:46
 


THEMA:  KEST für Auslandszinsen in der Einkommenssteuererklärung

Sehr geehrte Fr. mag. Halik,

mich hat eben nur verwundert, daß die beiden Felder bzgl. des Gewinns verpflichtend sind, was in meinem Fall eben nicht paßt, da ich ja keinen Betrieb habe.

Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Auskunft!!Liebe Grüße

Gerald

 

 

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