Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2012 Zinsen von 780.- auf einem Auslands-Bankkonto bezogen und möchte nun die Kest dafür bezahlen. Wenn ich nun im FinanzOnline von der Arbeitnehmer-Veranlagung auf die Einkommenssteuererklärung umstellen möchte, kann ich dort beim "Antrag auf Erklärungswechsel" den Punkt "Einkünfte aus Kapitalvermögen" auswählen. Jetzt gibt es dort aber noch zwei weitere Pflichfelder "Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr" und "Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr". Im ersten Feld trage ich die Zinsen für 2012 von 780.- ein, was trage ich für aber das Folgejahr ein? Ich kann ja nicht wissen, ob ich etwas von dem Konto abheben werde bzw. wie hoch die Zinsen sein werden. Ohne diese Eingaben kann ich aber auf die Einkommenssteuererklärung umstellen. Kann mir jemand sagen, was dort korrekterweise einzutragen ist?
Ich hab mir das dann im Simulator angesehen: wenn ich dann in der Einkommenssteuererklärung wäre, muß ich die 780.- vermutlich unter der Rubrik "Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz von 25% anwendbar ist und die für einen Verlustausgleich nicht in Betracht kommen (§ 27 Abs. 8 Z 1) " im Feld 861 eintragen("Zinsen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten". Bin ich da am richtigen Weg?
Liebe Grüße & Danke für die Hilfe im voraus Gerald |