Sehr geehrte Damen und Herren,
Bis Oktober 2012 habe ich lediglich geringfügig gearbeitet und Waisenpension bezogen. Außerdem habe ich im Jahr 2012 zwei Werkverträge mit je 1.000 Euro brutto abgeschlossen. Seit Oktober arbeite ich nun Vollzeit (und die Waisenpension ist natürlich weg).
Ich wusste nicht, dass ich die Waisenpension zu den Einkünften zählen muss. Mit WP + WV + geringfügig (Jan-Okt) + Vollzeit (Okt-Dez) komme ich auf knapp über 14.000 Euro.
Ich habe, weil ich völlig auf die Waisenpension bei der Steuererklärung vergessen habe, die Werkverträge nicht angegeben (dachte, ich sei noch unter den 11.000 und müsse erst 2013 aufpassen wegen der Vollzeit-Arbeit).
Der Bescheid ist noch nicht eingetroffen. Kann ich noch nachreichen? Mit welchen Zahlungen ist zu rechnen? Muss ich schon mit Strafen rechnen?
Besten Dank für die Auskunft! |