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Verfasst von: Brigitte am 12.06.2013 14:21
 


THEMA:  Im Nachhinein erkannt: Falsche Angaben!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bis Oktober 2012 habe ich lediglich geringfügig gearbeitet und Waisenpension bezogen. Außerdem habe ich im Jahr 2012 zwei Werkverträge mit je 1.000 Euro brutto abgeschlossen. Seit Oktober arbeite ich nun Vollzeit (und die Waisenpension ist natürlich weg).

Ich wusste nicht, dass ich die Waisenpension zu den Einkünften zählen muss. Mit WP + WV + geringfügig (Jan-Okt) + Vollzeit (Okt-Dez) komme ich auf knapp über 14.000 Euro.

Ich habe, weil ich völlig auf die Waisenpension bei der Steuererklärung vergessen habe, die Werkverträge nicht angegeben (dachte, ich sei noch unter den 11.000 und müsse erst 2013 aufpassen wegen der Vollzeit-Arbeit).

Der Bescheid ist noch nicht eingetroffen. Kann ich noch nachreichen? Mit welchen Zahlungen ist zu rechnen? Muss ich schon mit Strafen rechnen?

 

Besten Dank für die Auskunft!

Verfasst von: Johanna am 12.06.2013 18:17
 


THEMA:  Im Nachhinein erkannt: Falsche Angaben!

Unabhängig von allen anderen Angaben: Bleibt von den 2 Werkverträgen nach Abzug aller Spesen ein Gewinn von über 730,- im Jahr, sind Sie "selbstständig mit unselbstständigen Nebeneinkünften". Klingt unlogisch, aber erfordert das Formular für eine Einkommensteuererklärung.

Über 11.000 ist voll zu versteuern. Das könnte trotzdem milde ausfallen, weil ja in den letzten 3 Monaten das Gehalt voll versteuert wurde und sich diese Gutschrift mit einer Nachforderung aufheben könnte. Überlegen Sie sich trotzdem alles, was sich steuermindernd auswirken könnte.

Strafe? Vermutlich nicht, denn Pensionen werden automatisch ans FA gemeldet und dem Jahreseinkommen angerechnet.

LG Johanna

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