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Verfasst von: Harry am 10.06.2013 20:07
 


THEMA:  selbständige Arbeit & nicht slebständige Arbeit

Hallo! 

Bin Kleinunternehmer das Jahr hindurch, nur im Juli und August melde ich den Betrieb ruhend. Da ich eine fix Anstellung in den zwei Monaten habe. Soweit ich weiss muss ich meinen Gehalt als Umsatz zur selbstständiglkeit dazu rechnen.

Also doppelt Steuer und Krankenversicherung zahlen???

Verfasst von: Mixduradaxl am 11.06.2013 09:51
 


THEMA:  selbständige Arbeit & nicht slebständige Arbeit

Ich biete Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-81688766 einen Termin.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.06.2013 11:18
 


THEMA:  selbständige Arbeit & nicht slebständige Arbeit

Beide Einkommen werden zusammengerechnet, aber Sie müssen nicht doppelt Steuer zahlen.Sozialversicherung müssen Sie auch nicht doppelt zahlen, denn wenn das Gewerbe ruht, fällt keine Sozialversicherung an.

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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