Bin Kleinunternehmer das Jahr hindurch, nur im Juli und August melde ich den Betrieb ruhend. Da ich eine fix Anstellung in den zwei Monaten habe. Soweit ich weiss muss ich meinen Gehalt als Umsatz zur selbstständiglkeit dazu rechnen.
Also doppelt Steuer und Krankenversicherung zahlen???
Beide Einkommen werden zusammengerechnet, aber Sie müssen nicht doppelt Steuer zahlen.Sozialversicherung müssen Sie auch nicht doppelt zahlen, denn wenn das Gewerbe ruht, fällt keine Sozialversicherung an.