wir hatten im letzten jahr eine babysitterin (studentin) per werkvertrag beschäftigt, ihr honorar betrug etwa 800€
muss sie für dieses einkommen bereits eine steuererklärung machen oder fällt das unter irgendeine geringfügigkeitsgrenze?
ich kenne die 730 € wenn man als Arbeitnehmer freiberuflich hinzuverdient, aber das ist hier nicht der fall. |