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Verfasst von: maria & anna am 05.06.2013 11:54
 


THEMA:  Noch beim ams, jedoch bereits Rechnungen ausgestellt

Wir möchten uns geringfügig selbständig machen und habe dafür auch schon einen Auftrag am Laufen.
Nun ist es so, dass wir bereits Rechnungen gestellt haben, obwohl wir noch nicht geringfügig selbständig sind.
Das Unternehmen, an welches unsere Rechnungen gehen, beharren jetzt darauf, dass wir uns selbständig melden sollen.
Können wir nicht auch ohne Selbständigkeit Rechnungen für geleistete Arbeit stellen? Solange sie natürlich in der Geringfügigkeitsgrenze bleibt?


Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 05.06.2013 16:20
 


THEMA:  Noch beim ams, jedoch bereits Rechnungen ausgestellt

Bitte definieren Sie "geringfügig selbstständig" (voraussichtlicher Jahresumsatz / -gewinn) und "selbstständig melden" sowie "Geringfügigkeitsgrenze" genauer.

Verfasst von: maria & anna am 05.06.2013 18:42
 


THEMA:  RE: Noch beim ams, jedoch bereits Rechnungen ausgestellt
Die Einkommensgrenze bei geringfügiger Selbständigkeit liegt jährlich bei 4.641,60 Euro.
Diese Grenze möchten wir, zumindest in der Aufbauphase, nicht übersteigen.

Geringfügig selbständig sind wir noch nicht gemeldet. Wir müssten also erst unser freies Gewerbe beim Magistrat anmelden.

Die Frage ist, ob wir Rechnungen oder Honorarnoten ausstellen dürfen, bevor wir uns geringfügig selbständig gemeldet haben.
Solange wir natürlich nicht über die Geringfügigkeitsgrenze beim AMS von monatlich 386,80 Euro
kommen.

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 06.06.2013 08:47
 


THEMA:  Noch beim ams, jedoch bereits Rechnungen ausgestellt

Die EUR 4.641,60 beziehen sich (nur) auf die Sozialversicherung; auch wenn diese Grenze nicht überschritten wird, haben Sie sich bei der SVA anzumelden. Wenn Sie dem Gewerberecht entsprechen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Darüber hinaus wäre auch das Finanzamt zu verständigen. Ich biete Ihnen gerne ein - selbstverständlich kostenloses - Erstgespräch an. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 0681-10209429 einen Termin. 

Verfasst von: anna & maria am 06.06.2013 16:34
 


THEMA:  RE: Noch beim ams, jedoch bereits Rechnungen ausgestellt
Das wissen wir schon, dass wir uns bei der Sozialversicherung anmelden müssen.
Wir wissen auch, dass wir für das freie Gewerbe, uns beim Magistrat anmelden müssen und dann eigentlich schon produzieren und verkaufen dürfen.
Wir wissen auch, dass wir uns beim Finanzamt melden müssen.

Was wir aber nicht wissen und was eigentlich von Anfang an unsere Frage ist:
- Darf man Rechnungen oder Honorarnoten ausstellen, wenn man eben noch nicht selbständig gemeldet ist? Unabhängig davon, ob man sich geringfügig-, teil-, oder Vollselbständig machen will.
 
Können Sie diese Frage beantworten?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.06.2013 17:07
 


THEMA:  Noch beim ams, jedoch bereits Rechnungen ausgestellt

Das Finanzamt hat nichts dagegen, wenn Sie schon vorher eine Rechnung ausstellen. Gewerberechtlich ist es aber nicht erlaubt. www.steuerberatung-weiss.at Tel.: 01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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