Verfasst von:
Susanne am
05.06.2013 00:07
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THEMA: UID Kleinunternehmer Einkauf in anderem EU Land |
ich wollte mal fragen, ich bin unter der 30000 euro Grenze in Österreich und habe durch meinen Beraterjob mit Deutschland, wegen der Honorarnotenausstellung eine außertürliche Zulassung für die UID Nummer erhalten. Jetzt ist meine Frage, ich möchte gerade einen PC aus Deutschland online bestellen, und da werde ich gefragt, ob ich eine UID habe..hm, soll ich da nun meine UID angeben, oder muss ich sogar? Wie funktioniert das? Ich bekomme den PC netto von der deutschen Computerfirma, und muss ich dann hier in Österreich Steuer bezahlen? Hab irgendwas gelesen von innergemeinschaftlichen Erwerb...bitte um Info, vielen Dank!
Susanne |
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Verfasst von:
Evelyn am
05.06.2013 10:37
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THEMA: UID Kleinunternehmer Einkauf in anderem EU Land |
Liebe Susanne! Hier gilt die Erwerbsschwelle von € 11 000 - wenn du weniger, als € 11 000 im Jahr importierts aus einem anderen EU-Land, giltst du beim Verkauf wie ein Privater. In diesem Fall wird die die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (d.h. 19 %) - überschreitest du die € 11 000 - dann musst du deine UID-Nummer bekannt geben, und die Rechnung wir netto ausgestellt, dann kommt es zu einem innergemeinschaftlicher Erwerb, und du musst 20 % Erwerbsteuer in Österreich an das Finanzamt abführen (Umsatzsteuervoranmeldung) Auch wenn du bereits eine UID-Nummer hast, gilt diese Regelung für dich. Mit Deutschland läufst du somit günstiger, da die Deutschen einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz haben!Lg, Evelyn |
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Verfasst von:
Susanne am
05.06.2013 11:07
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THEMA: UID Kleinunternehmer Einkauf in anderem EU Land |
Liebe Evelyn, vielen Dank für deine rasche Antwort!!! Hab mir sowas gedacht in der Richtung, nur wennn man trotz Selbstständigkeit nie wirklich über die Grenzen hinaus damit zu tun hat, ist das für einen unbekanntes Gebiet!
danke nochmal!
und liebe Grüße
Susanne |
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