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Verfasst von: Petra Oberwinkler am 02.06.2013 21:48
 


THEMA:  Praktikum und Werkvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

ich habe eine Frage zur eventuellen Versteuerung meines Sommerjobs und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierbei weiter helfen könnten.

Meine Situation sieht folgendermaßen aus:

 

Ich befinde mich derzeit bis Ende (Jänner bis Juni) in einer Schulungsmaßnahme des AMS – Einkommen AMS ca. 1.100 € pro Monat

Nebenbei arbeite ich geringfügig – 350 € pro Monat (Vertrag Student Industriepraktium)

Ab Juli bis September bin ich bei der gleichen Firma 25 Stunden angestellt – 777 € pro Monat brutto (Industriepraktium)

Das restliche Jahr ab Oktober bin ich 15 Stunden – 467 € im Monat (Industriepraktikum)

 

Das ergibt rund 13.000€, wenn das AMS Geld zu den Einkünften zählt. 

 

Nun meine Frage:

Ich habe für den Sommer ein Angebot, dass ich nebenbei noch ca. 20 Stunden die Woche auf Werkvertragsbasis arbeiten könnte.

Könnten Sie mir ungefähr sagen, wie hier die steuerliche Lage aussieht?

Gibt es einen Freibetrag, den ich dazuverdienen kann, wenn ich mich in einen Praktikum befinde? 

Und wie werden die Einkünfte vom AMS behandelt?

 

Ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können.

 

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