Hallo,
Wohnung wurde im Jahr vom Vater 2000 erworben. Ich war darin von 2000 bis 2003 hauptsitz-gemeldet. Der Vater war von 2000 bis 2008 hauptsitz-gemeldet. Nun würde mein Vater mir diese Wohnung mittels Schenkungsvertrag übergeben (ohne jegliche Bedingungen wie zb. Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht). Wohnung wurde bis jetzt nie vermietet.
Wenn ich nach der Schenkung beschließe die Wohnung zu verkaufen, wie ist da die Sachlage bzgl. Spekulationssteuer?
Und wie sieht es aus, wenn ich nach der Schenkung die Wohnung zwischenzeitig vermiete und erst danach verkaufe?
danke |