Wenn Sie im Jahr mehr als 730,-- dazuverdienen, dann müssen Sie eine Steuernummer beantragen und eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Unter 30.000,-- sind Sie von der Ust befreit dürfen auch keine auf Ihre Rechnung schreiben. Eventuell sind Sie in der Schweiz ustpflichtig.
Wenn Ihr zusätzlicher Gewinn mehr als 4.500,-- beträgt, dann werden Sie auch dafür sozialversicherungspflichtig.
Sie dürfen einen Vertrag abschließen und auch Rechnungen schreiben.
Die Frage nach dem Gewerbschein sollten Sie der wko stellen.
Vergessen Sie keinesfalls Ausgaben geltend zu machen.Eine Liste dafür finden Sie auf unserer website:www.steuerberatung-weiss.at
Tel.: 01 533 16 37 |