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Verfasst von: Gast am 23.05.2013 16:32
 


THEMA:  Angestellt und zusätzlich Freelancer?

Ich bin fest angestellt als Arbeitnehmer und würde einen Job auf Freelancer Basis übernehmen für ein schweizer Unternehmen als Heimarbeit.

Meine Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden, oder brauche ich nichts machen und nur eine Steuererklärung machen. Außerdem will der Geber einen Vertrag und Rechnung, kann ich das als privater alles selber ausstellen?

Vielen Dank für die Antwort schon im Voraus!

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 24.05.2013 07:20
 


THEMA:  Angestellt und zusätzlich Freelancer?

Das Wort "freelancer" kennt das Steuerrecht nicht. Bitte um eine genaue Definition. Handelt es sich um einen Werkvertrag od. um einen freien Dienstvertrag oder ... Außerdem wäre der voraussichtliche Umsatz/Kalenderjahr interessant.

Verfasst von: Gast am 24.05.2013 07:48
 


THEMA:  Angestellt und zusätzlich Freelancer?

In diesem Fall wäre ich ein freie Dienstnehmer, wo ich eine Dienstleistung erbringe. Also wäre es ein freier Dienstvertrag, der leistungsbezogen wäre. Ich müsste immer am Monatsende eine Rechnung stellen für die Leistungen, die ich erbracht habe. Umsätze würden sich ca. 300-400 € monatlich belaufen.

Als Privater könnte ich ja ein Honorar stellen, und dieses beim Finanzamt melden, oder nicht?

Vielen Dank

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 24.05.2013 08:34
 


THEMA:  Angestellt und zusätzlich Freelancer?

Die genaue Definition der Tätigkeit fehlt noch immer ... 

Verfasst von: Gast am 24.05.2013 08:39
 


THEMA:  Angestellt und zusätzlich Freelancer?

Die genaue Tätigkeit wäre die Webseite überarbeiten, und diese im Internet vermarkten durch Social Media und Suchmaschinen. Meinen Sie das?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.05.2013 10:59
 


THEMA:  Angestellt und zusätzlich Freelancer?

Wenn Sie im Jahr mehr als 730,-- dazuverdienen, dann müssen Sie eine Steuernummer beantragen und eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Unter 30.000,-- sind Sie von der Ust befreit dürfen auch keine auf Ihre Rechnung schreiben. Eventuell sind Sie in der Schweiz ustpflichtig.

Wenn Ihr zusätzlicher Gewinn mehr als 4.500,-- beträgt, dann werden Sie auch dafür sozialversicherungspflichtig.

Sie dürfen einen Vertrag abschließen und auch Rechnungen schreiben.

Die Frage nach dem Gewerbschein sollten Sie der wko stellen.

Vergessen Sie keinesfalls Ausgaben geltend zu machen.Eine Liste dafür finden Sie auf unserer website:www.steuerberatung-weiss.at

Tel.: 01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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