Ich bin zur Zeit 30h / Woche unselbständig beschäftigt, und möchte im September in Bildungskarenz gehen.
Nun habe ich aber gerade auch einen Auftrag, der als Selbständiger durchzuführen wäre. D.h. Ich müsste dafür als Einzelunternehmer anmelden.
Wie ist die genaue Regelung für selbständige Tätigkeit während der Bildungskarenz?
Unselbständig ist es ja mit der geringfügigen Beschäftigung ziemlich klar, aber selbständige Einkünfte kommen ja bekanntlich nicht so regelmäßig.
Was passiert z.B. auch, wenn Zahlungen von Arbeiten, die vor dem Antritt der Karenz gemacht wurden, erst mit Verspätung zum Zeitpunkt der Karenz eingehen?
MfG,
Daniel |