Jänner bis April bleiben bei Arbeitnehmern, die den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen, unverändert. Ab 1. Mai kommt es zur Änderung, also ab Mai darf das Penlderpauschale nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei den Arbeitnehmern, denen das Penlderpauschale zusteht und die keinen Firmenwagen haben, hat bis 30. Juni 2013 eine Aufrollung statt zu finden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |