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Verfasst von: johann am 06.05.2013 14:55
 


THEMA:  Geringfügig

Mir ist gerade aufgefallen, dass mir bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung von 2011 ein Fehler unterlaufen ist. Ich hatte vergessen, meine zusätzliche Anstellung als freier Dienstehmer anzugeben. Dabei habe ich ca. 2000 Euro verdient. Ingesamt bleibe ich jedoch unter Steuergrenze von 12000 Euro. Kann ich den Steuerbescheid jetzt noch ändern? Wie soll ich dabei vorgehen?

danke

und

lg

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 06.05.2013 16:21
 


THEMA:  Geringfügig

Reichen Sie einfach eine "berichtigte E-Erklärung 2011" auf Papier ein !

Verfasst von: johann am 06.05.2013 22:12
 


THEMA:  Geringfügig

also einfach: 

 --> die Formulare E1 bzw. e1a in papierform neu einreichen. Und im Schreiben ans Finanzamt auf die Berichtigung hinweisen. Wäre dies die korrekte Vorgehensweise?

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 07.05.2013 07:26
 


THEMA:  Geringfügig

Einfach über "Einkommensteuererklärung für 2012" das Wort "berichtigte" setzen, genau so bei der "Beilage zur Einkommensteuer .......... für 2012" und die Erklärungen ans FA senden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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