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Verfasst von: TK am 04.05.2013 14:50
 


THEMA:  Genossenschaftswohnung

Guten Tag!

Ich habe eine Frage zu den Sonderausgaben. Wir haben seit 2012 eine neue, geförderte Genossenschaftswohnung und haben einen grösseren Betrag eingezahlt und finanziert.

Bei mir ist der Höchstbetrag 2920EUR jährlich. Meine Frau verdient aber mehr als 6000EUR/jahr und weniger als € 1.190,- brutto/Monat. Wir haben noch keine Kinder.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den Höchstbetrag von 5840EUR verwenden kann, da sie zu viel aber gleichzeitig auch zu wenig verdient, um diese Sonderausgaben selbst geltend zu machen?

MfG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.05.2013 00:11
 


THEMA:  Genossenschaftswohnung

Nein, das ist nicht möglich.

Verfasst von: TK am 27.07.2013 10:48
 


THEMA:  Genossenschaftswohnung

Danke!

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