Ich bin Deutscher, lebe mit meiner Partnerin in Ö und habe ein unterhaltspflichtiges Kind in Dtl. Ich bezahle Unterhalt an meine Tochter in Dtl und würde diese Zahlungen gern absetzen, da diese ja mein einkommen mindern.
wie und was muss ich tun, damit dies berücksichtigt wird? Die Summe beläuft sich auf 2720 Eur für 2012 - hatte dies bei finanzonline bei angaben zum kind L1 angegeben unter "Summe der Uleistungen für kind das sich ständig im Ausland aufhält angegeben und kinderfreibetrag für nicht haushaltszugehöriges kind angeklickt. die vorberechnung der EKSt beträgt eine gutschrift von 2325 Euro, das finanzamt hat jedoch nur eine gutschrift von 1332 eur geltend gemacht?
wie ist das möglich?
hätte ich den freibetrag nicht ankreuzen sollen bzw. die summe des unthaltes woanders angeben sollen?
bin total überfordert, einspruch hat nichts erbracht!
bin unselbständig beschäftigt und habe noch einen sohn mit meiner partnerin hier, bei dem ich den vollen kinderfreibetrag für haushaltszugehöriges kind angegeben habe.
bitte helft mir weiter!! |
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