Guten Tag
Ich betreibe als Einzelunternehmer ein Internetportal. Zum Zweck der Kundenbindung veranstalten wir ein Gewinnspiel, User die Beiträge zur Seite leisten nehmen an der Verlosung von einen Amazon Gutschein im Wert von 50 Euro teil.
Kann ich diese Ausgaben ganz normal als Werbeausgaben in die Buchhaltung geben? a) Amazon gibt übrigens eine Rechnung für Gutscheine nur auf Nachfrage an Firmen aus, nicht an Privatpersonen. b) Die WKO schreibt hier einiges verwirrendes zur Umsatzssteuer und "Geschenken", im Grunde werde ich nicht schlau daraus. Zitat: "Sehr wohl als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können solche Kundengeschenke, die aus Gründen der Werbung überlassen werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Gegenstände geeignet sind, eine entsprechende Werbewirkung zu entfalten. Dies ist beispielsweise bei Kugelschreibern, Kalendern, Feuerzeugen oder Wein etc. dann der Fall, wenn sie mit der Firmenaufschrift oder dem Firmenlogo versehen sind."
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=513135&DstID
Ich kann aber einen Amazon Gutschein nicht mit einem Firmenlogo versehen. Das ist ja auch ein digitaler Gutscheincode der dann einfach per Email an den Gewinner geht. Natürlich steht dabei "Firma xy gratuliert herzlich...aber das wars auch schon"
Oder ist das ganze gar kein "Geschenk" sondern ein "Gewinn aus Werbespiel"? und wieder anderst zu sehen?
Wie seht ihr das, ist das problematisch?
|