Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Bodo am 29.04.2013 10:01
 


THEMA:  Gewinnspiel - Internetportal - Buchung (Gutscheine Amazon)

Guten Tag

Ich betreibe als Einzelunternehmer ein Internetportal.
Zum Zweck der Kundenbindung veranstalten wir ein Gewinnspiel, User
die Beiträge zur Seite leisten nehmen an der Verlosung von einen Amazon Gutschein im Wert von 50 Euro teil.

Kann ich diese Ausgaben ganz normal als Werbeausgaben in die Buchhaltung geben?
a) Amazon gibt übrigens eine Rechnung für Gutscheine nur auf Nachfrage an Firmen aus, nicht an Privatpersonen.
b) Die WKO schreibt hier einiges verwirrendes zur Umsatzssteuer und  "Geschenken", im Grunde werde ich nicht schlau daraus. Zitat: "Sehr wohl als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können solche Kundengeschenke, die aus Gründen der Werbung überlassen werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Gegenstände geeignet sind, eine entsprechende Werbewirkung zu entfalten. Dies ist beispielsweise bei Kugelschreibern, Kalendern, Feuerzeugen oder Wein etc. dann der Fall, wenn sie mit der Firmenaufschrift oder dem Firmenlogo versehen sind."

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=513135&DstID


Ich kann aber einen Amazon Gutschein nicht mit einem Firmenlogo versehen. Das ist ja auch ein digitaler Gutscheincode der dann einfach per Email an den Gewinner geht. Natürlich steht dabei "Firma xy gratuliert herzlich...aber das wars auch schon"

Oder ist das ganze gar kein "Geschenk" sondern ein "Gewinn aus Werbespiel"? und wieder anderst zu sehen?

Wie seht ihr das, ist das problematisch?

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.05.2013 14:03
 


THEMA:  Gewinnspiel - Internetportal - Buchung (Gutscheine Amazon)

Der wko Text bezieht sich vor allem auf die UST.

Sollten Sie Kleinunternehmer sein, dann ist das für Sie kein Problem. Vom Gewinn können Sie diese Gutschriften absetzen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.146.221.231 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.