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Verfasst von: I am 27.04.2013 10:56
 


THEMA:  Zusätzliche Einkünfte - 109a

Ich bin gerade bei meiner zweiten Arbeitnehmerveranlagung. Bin Lehrer und habe Lohnzettel aufscheinen.

Ich habe allerdings auch noch weiteres Geld verdient - bei einer Firma mit Honorarnote, und einer anderen mit Werkvertrag - insgesamt 1465€ und die größte Einzelleistung beträgt 715€. Muss ich diese zusätzlichen Einkünfte melden? Laut 109a schon, aber wo und wie? Ich hab gefunden, dass das über dieser ELDA gehen soll!?

Bitte um Hilfe, vielen Dank.

Mit besten Grüßen,

I

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.05.2013 13:59
 


THEMA:  Zusätzliche Einkünfte - 109a

Wenn Sie im Jahr mehr als 730,-- dazuverdienen, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Das funktioniert über Finanzonline.Elda bezieht sich auf die Krankenkasse.

Wir helfen Ihnen gerne dabei.Unser Stundesatz beträgt € 100,-- .

www.steuerberatung-weiss.at

Tel.: 01 533 16 37

Verfasst von: Johanna am 07.05.2013 17:32
 


THEMA:  Zusätzliche Einkünfte - 109a

Honorarnote und Werkvertrag ergeben zusammen über 730,-, aber genaugenommen sollte man zuerst alle damit zusammenhängenden Ausgaben abziehen.Liegt der Gewinn unter 730,- reicht der Eintrag in der Arbeitnehmerveranlagung.

LG Johanna

Verfasst von: I am 13.05.2013 09:49
 


THEMA:  Zusätzliche Einkünfte - 109a

Vielen Dank für die Hilfe.

1) Finanzonline.elda - wo finde ich das denn? - Muss ich mich hierfür auf der http://www.elda.at/ - Seite registrieren und das programm downloaden?

oder ist es irgendwo ein unterpunkt der seite https://finanzonline.bmf.gv.at/ - den ich nicht finde..

 

2) ad Ausgaben von den zusätzlichen Ausgaben abziehen - Wie argumentiere ich denn, was wo dazu gehört? insgesamt habe ich z.b. 1000€ Ausgaben für Arbeitsmittel. Die brauche ich für Hauptanstellung genauso wie für die zusätzlichen Einkünfte.

Reicht es, wenn ich jetzt also 700€ davon nehme und es für mich intern von den 1300 zusätzlichen einkünften abziehe um dann keine Einkommenssteuererklärung zu machen?

Trage ich das dann unter L1i 359 ein? - Bruttoeinnamen abzüglich Werbungskosten sollen dort stehen:

http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/WannistdasFormularL_11749/11749.htm

- Wo scheinen die Werbungskosten denn hierfür auf? - oder sind das sowieso die Werbungskosten die schon angegeben habe, die ich hier abziehe?

 

vielen Dank und mit besten Grüßen,

I

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