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Verfasst von: maxlinzer am 25.04.2013 14:53
 


THEMA:  von Einzelunternehmer zu Kleinstunternehmer

Hallo!

Bin seit 1.1.2013 selbstständig und zwar als Einzelunternehmer.

Leider ist mein Gewinn sehr sehr niedrig, dass es nicht mal zum Leben eigentlich ausreicht und ich muss jetzt auch noch die SVA zahlen (und zwar halbjährlich das macht über 900 € aus).

 

Kann ich mich noch zum Kleinstunternehmer abstufen lassen?

Stimmt es das ich dann keine Umsatzsteuer zahlen muss und die Versicherung pro Jahr nur 100 Euro beträgt?

 

Danke im Vorraus!

 

lg

Verfasst von: Martin am 25.04.2013 15:56
 


THEMA:  von Einzelunternehmer zu Kleinstunternehmer

Als Kleinunternehmer (Umsätze unter 30.000,- netto pro Jahr) sind Sie unecht steuerbefreit und müssen keine Umsatzsteuer verrechnen, haben aber gleichzeitig auch keinen Vorsteuerabzug. Wenn Sie einen Gewerbeschein haben, kommen Sie um die Mindest-SVA-Beiträge nicht herum.

LG Martin

Verfasst von: maxlinzer am 26.04.2013 11:25
 


THEMA:  von Einzelunternehmer zu Kleinstunternehmer

hallo!

 

leider konntest du mir keine frage beantworten. die mindest sva beträge sind knapp unter 100 euro jährlich habe ich ja bereits selbst geschrieben

kann ich mich zum kleinstunternehmer abstufen lassen?

Verfasst von: Martin am 26.04.2013 14:02
 


THEMA:  von Einzelunternehmer zu Kleinstunternehmer

Wie das Wort Mindestbeitrag schon sagt, ist das der Beitrag der zumindest gezahlt werden muss. Wenn Sie eine niedrigere SV Zahlung wollen, dann müssen Sie es über einen Herabsetzungsantrag versuchen.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.04.2013 15:22
 


THEMA:  von Einzelunternehmer zu Kleinstunternehmer

Es müsste schon noch möglich sein, dass Sie sich bei der SVA als Kleinstunternehmer führen lassen.Versuchen Sie es auf alle Fälle!

Aber bedenken Sie, dass Sie dann nicht krankenversichert sind.Bzw. fragen Sie bei der SVA wieviel das "opting in" in die Krankversicherung kosten würde.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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