Wir beziehen Dienstleistungen aus Drittstaaten und der Leistungsort ist in Österreich. In der Rechnung ist auch keine USt ausgewiesen. Kommt es hier auch zur Anwendung des Reverse Charge Verfahrens? Die Rechnung kann doch nicht nur einfach netto eingebucht werden, oder? VSt aus Reverse Charge an USt Reverse Charge müsste ich buchen, oder? |