Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich arbeite als freier Dienstnehmer und bin 2012 zum ersten Mal aus der Kleinuntnernehmerregelung gefallen. Ich habe daher 2012 USt. in Rechnung gestellt, diese auch quartalsweise an das FA abgeführt und die USt. Jahreserklärung bereits eingebracht.
Ist es nun korrekt bei der Einkommenssteuererklärung USt-Nettosystem auszuwählen und die Einnahmen und Ausgaben (Sozialversicherungsbeiträge) exkl. USt. einzutragen? (als Kleinunternehmer hatte ich hier im Jahr zuvor USt-Bruttosystem ausgewählt) Zudem nehme ich sowohl die Basispauschalierung Einkommenssteuer als auch die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch.
Danke, mfg
I. Seidel |