Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin für das Jahr 2012 in einem festen Beschäftigungsverhältnis angestellt gewesen. Zusätzlich habe ich durch ein Gutachten >2000€ verdient. Im Formular E1a ist immer die Rede von einem Betrieb. Allerdings habe ich kein Gewerbe dafür. Muss ich das Formular E1a ausfüllen oder reicht es wenn ich meine selbständigen Bezüge im Formular E1 angebe? Beste Grüße |