Liebes Forum,
Ich habe 2012 für 6 Monate eine Kinderunterstützung der Ärztekammer erhalten. Diese bekommen Kinder von Ärzten ab deren Pensionsantritt bis zum Ende der Ausbildung des Kindes bzw. 27. Lebensjahr). Wie und in welcher Form kann/muss ich diesen Betrag in meiner Arbeitnehmerveranlagung / Steuererklärung angeben? Vielen Dank, Barbara |