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Verfasst von: Barbara am 20.04.2013 21:43
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung / Steuererklärung für Kinderunterstützung

Liebes Forum,

Ich habe 2012 für 6 Monate eine Kinderunterstützung der Ärztekammer erhalten. Diese bekommen Kinder von Ärzten ab deren Pensionsantritt bis zum Ende der Ausbildung des Kindes bzw. 27. Lebensjahr). Wie und in welcher Form kann/muss ich diesen Betrag in meiner Arbeitnehmerveranlagung / Steuererklärung angeben?
Vielen Dank, Barbara

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