Die Formvorschriften, die es für Rechnungen gibt, stehen im Umsatzsteuergesetz. Das heißt, dass Rechnungen, die ohne Umsatzsteuer erstellt werden, nur den Wünschen und Bedürfnissen der Beteiligten entsprechen müssen. Sie können auch "Zahlungseingang" oder "Quittung" draufschreiben. |