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Verfasst von: Markus am 19.04.2013 01:52
 


THEMA:  Honorarnote ins nicht EU Ausland

S.g. Damen und Herren! Ich bin derzeit geringfügig bei einer Softwarefirma in Österreich angestellt. Für diese Firma habe ich in der Vergangenheit als Trainer und Projektleiter gearbeitet. Nun habe ich ein Angebot eines Kunden aus Australien um dort eine Softwareeinführung als Privatperson zu machen. Mein jetziger Arbeitgeber wäre damit einverstanden. Die Kosten für diese Projekteinführung würden inkl. Flug, Auslagen und Honorar auf ca. 9000 Euro netto belaufen (Nettogewinn würde bei ca. 4000 Euro liegen). Nun meine Frage: Darf ich als Privatperson diese als Honorarnote verrechnen? oder muss ich dazu ein Gewerbe anmelden? Der Gewinn muss versteuert werden oder? reicht es, dies ganz einfach dem Finanzamt zu melden, oder muss ich vorab einen gesonderten Antrag stellen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.04.2013 14:30
 


THEMA:  Honorarnote ins nicht EU Ausland

Für lehrende Tätigkeiten benötigt man keinen Gewerbschein.

Wenn Ihr Gesamteinkommen im Jahr unter 11.000,-- liegt, brauchen Sie keine Steuer zu bezahlen.

Wenn das Honorar unter 4.600,-- liegt auch keine Sozialversicherung.

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