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Verfasst von: Danny Kater am 18.04.2013 10:20
 


THEMA:  Lohnsteuer und einkomennensteuer nicht gleich in höhe?

Das unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist mir schon klar:

"Lohnsteuer wird berechnet auf Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt! Die Einkommensteuer ist die Steuer, die nach Zusammenrechnung aller 7 Einkunftsarten zugrunde gelegt wird! Somit ist die Einkommensteuer der Hauptbegriff und die Lohnsteuer fällt mit darunter. Die Unterscheidung wird deshalb gemacht, weil auf bestimmte Einkunftsarten der Staat nicht automatisch die Steuern abgeführt bekommt! (Z. B. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Gewerbe). Hier besteuert der Staat erst nach der Einkommensteuererklärung! Die bereits gezahlte Lohnsteuer wird aber dann als Guthaben berücksichtigt. Dieses Geld hat der Staat (siehe oben) bereits vom Arbeitgeber bekommen!"

Zum beispiel mein Brutto jahrlohn ist: € 15.000

BMF Brutto/netto rechner sagt: (http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html

Lohnsteuer jährlich: € 73,00

BMF Einkommensteuer rechner sagt: (http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/EstTab/Einkommensteuertabellen.htm)

Einkommensteuer: € 1460,00

#Wie erklärt man das unterschied??

Beim einkommersteuer ist die steuerfrei grenze € 11.000. Aber bei Lohnsteuer liegt die steuerfrei grenze (die grenze das man kein Lst. bezahlt) rund € 14700. Gemäß die Bruto/netto rechner.

Die steuerberechnung "Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung" (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/Dispatcher?TARGET=auswahl_antrag_index&) sagt dann auch das ich mit mein Brutto Jahrlohn van € 14.271 alle Lohnsteuer + 10% SV (max. €110) zurückfördern kann.

# Stimmt das? Oder braucht man doch noch etwas wie einkommensteuer bezahlen? 

Vielen dank! 

Verfasst von: Johanna am 10.03.2014 15:42
 


THEMA:  Lohnsteuer und einkomennensteuer nicht gleich in höhe?

Die Dirfferenz könnte folgende Ursache haben:

Vom Bruttolohn zieht man zuerst die SV ab, dann erst die Lohnsteuer, wobei gewisse Absetzbeträge pauschal berücksichtigt werden.

Bei Selbstständigen muß man die SV und alles, was man "absetzt", selbst abziehen, in den Einkommensteuerrechner gibt man nur noch den verbleibenden Gewinn ein.

 

Die Freigrenze bei der Steuer liegt bei 11.000,- NACH Abzug der SV.

 

Die Rückerstattung von 10 % SV gilt nur für jene Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass ihnen gar keine Lohnsteuer abgezogen wird. (Auch Selbstständige mit geringem Gewinn bekommen diese 10 % nicht zurück).

 

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