Hallo bin derzeit arbeitssuchend und möchte mich vorerst geringfügig selbstständig mit einem onlineshop machen!(Einzelunternehmen-Kleinunternehmerregelung)
nun ist meine Frage:
Was muss ich beachten das ich mein derzeitiges Arbeitslosengeld nicht verliere? Da ich erst starten möchte kann ich nicht mit großen Umsatz rechnen!
und was ist besser? auf die VSt und USt verzichten oder nicht wenn Großhänderl zb in Deutschland ist?
vielen dank
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
18.04.2013 11:28