Ein deutscher Lieferant versendet durch Dritten Ware an eine deutsche Lieferadresse. Von dort transportiert sie der österreichische Erwerber selbst nach Österreich. Die Lieferadresse in Deutschland ist lediglich eine angemietete Lagerfläche bei einem Spediteur, d.h. es gibt dort kein Büro oder Personal des österreichischen Empfängers.
Wo liegt hier der Lieferort? Ist in der Rechnung deutsche USt auszuweisen oder liegt eine steuerfreie i.g. Lieferung vor? Reicht für eine i.g. Lieferung schlicht die Erklärung des Abholers die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu verbringen aus, auch wenn in der Rechnung ein deutscher Lieferort aufscheint?
Kann man dies eventuell umgehen, d.h. man nimmt an der Lieferort ist in Deutschland und weist deutsche USt aus? Würde man dann einmal USt in Deutschland und ein zweites Mal Erwerbssteuer in Österreich im Zusammenhang mit dem i.g. Verbringen bezahlen? Könnte ich in diesem Fall auch beide USt-Beträge wieder als VSt in Deutschland und in Österreich geltend machen oder würde hier dann die USt dann zum Kostenfaktor, weil sie nicht erstattungsfähig ist? |