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Verfasst von: Andreas Plattner am 11.04.2013 18:42
 


THEMA:  KFZ-Unfallkosten von der Steuer absetzen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Pendler und habe einen täglichen Arbeitsweg von ca. 120km. Vor einem Monat ist mir ein Unfall passiert, leider war mein 2jähriges KFZ nicht vollkaskoversichert - lediglich Haftpflicht versichert. Ich habe den Schaden bei der Vertragswerkstätte schätzen lassen - €7500,-

Bis dato habe ich den Wagen weder repariert noch verkauft, jedoch ziehe ich in erwägung den Wagen zu verkaufen ohne davor die reparatur durchzuführen. Habe ich trotzdem die Möglichkeit den Kostenvoranschlag bei der Einkommenssteuererklärung 2013 anzugeben?

Dank im Voraus
Freundliche Grüsse
Andreas

Verfasst von: Martin am 12.04.2013 09:46
 


THEMA:  KFZ-Unfallkosten von der Steuer absetzen!

Wenn Sie keine effektive Ausgabe hatten, dann können Sie auch nichts absetzen.

LG Martin

Verfasst von: Martin am 12.04.2013 09:46
 


THEMA:  KFZ-Unfallkosten von der Steuer absetzen!

Wenn Sie keine effektive Ausgabe hatten, dann können Sie auch nichts absetzen.

LG Martin

Verfasst von: Susi am 14.04.2013 16:07
 


THEMA:  KFZ-Unfallkosten von der Steuer absetzen!

Wenn Ihnen der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist, dann können Sie die Reparaturkosten als Werbungskosten absetzen. Wenn Sie den Wagen ohne Reparatur verkaufen, können Sie nichts absetzen. Daher sollten Sie sich durchrechnen, ob nicht eine Reparatur für Sie günstiger kommt. Sie können eine Ausgabe übrigens erst dann in die Steuererklärung aufnehmen, wenn Sie diese bezahlt haben.

Verfasst von: Yoskaris am 27.01.2014 16:06
 


THEMA:  RE: KFZ-Unfallkosten von der Steuer absetzen!
Sofern du in den letzten 5 Jahren keine Unfe4lle hastett, oder noch ein Antrag offen ist, kannst du die Sachen theoretisch vernichten. Aber mein Vorredner hat schon recht, warte vielleicht ein Jahr damit, falls doch noch mal was kommen sollte.
Verfasst von: Lydia am 03.02.2015 14:02
 


THEMA:  KFZ-Unfallkosten von der Steuer absetzen!

Sie schreiben wenn es keine Reparaturkosten gegeben hat, dann kann man auch nichts absetzten.
Ich habe jedoch im Moment die Situation, dass sich das Auto als Totalschaden herausgestellt hat und der Ankauf eines neuen Gebrauchtwagens nicht vermeidbar ist. In diesem Fall muss doch die Ersatzbeschaffung auch unterstützt werden. In Wirklichkeit ist diese nämlich sowieso bei großen Schäden oft billiger als eine Reparatur. ;-)

LG und danke für die Hilfe

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