Jede geringfügige Tätigkeit ist durch die DG-Meldung bei SV und FA bekannt.
Wären Sie SV-pflichtig gewesen, wäre im Herbst des Folgejahres schon die Vorschreibung gekommen. Bei einer (Zahlwort) geringfügigen Tätigkeit neben selbständigen Einkünften besteht keine SV-Pflicht, wohl aber bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen oder wenn Sie auch angestellt sind.
LG Johanna |