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Verfasst von: linus am 09.04.2013 00:04
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung

hallo

Ich habe im Juli 2012 meine Einkommensteuerklärung für 2011 eingereicht. Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe verabsäumt einige Monate, in denen ich geringfüfig gearbeitet habe, anzugeben. Ich wäre aber so oder so unter der Steuergrenze von 12000 geblieben. Es liegt somit keine Steuerhinterziehung vor.  Jedoch könnte es sein, dass ich noch Sozialversicherungsbeiträge  in Höhe von 310 Euro nachzahlen müsste. Wie soll ich jetzt vorgehen? Kann ich meine Erklärung im Nachhinein ändern? In Papierform? Oder soll ich mich gleich an meine Sozialversicherung wenden?

lg

linus

Verfasst von: Johanna am 09.04.2013 16:16
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung

Jede geringfügige Tätigkeit ist durch die DG-Meldung bei SV und FA bekannt.

Wären Sie SV-pflichtig gewesen, wäre im Herbst des Folgejahres schon die Vorschreibung gekommen. Bei einer (Zahlwort) geringfügigen Tätigkeit neben selbständigen Einkünften besteht keine SV-Pflicht, wohl aber bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen oder wenn Sie auch angestellt sind.

LG Johanna

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