Guten Tag,
Bezüglich der Absetzbarkeit von Nebenkosten beim Wohnungskauf gibt es ja schon einige Beiträge, jedoch finde ich nicht die richtige Antwort, da sich mein Fall ein wenig anders darstellt.
Ich habe mir im Oktober 2012 eine ETW in einem Wiener Altbau gekauft.
Generell würde man hier davon ausgehen das ich keine Kosten absetzten kann, da es sich ja nicht um eine neu errichtete Wohnung handelt.
Meine Wohnung war zuerst jedoch nicht als Wohunung gewidmet und wurde erst im Zuge des DG Ausbau sowie weiteren Umbauarbeiten im Haus als Wohnung gewidmet.
Meine Frage daher nun: Gilt dies als neu errichtete Wohunung, auch wenn die Wohung in einem Altbau ist??
Wenn ja, welche Kosten kann ich effektiv den Sonderausgaben zurechnen??
Makler?
Notar?
Grunderwerbssteuer?
Grundbucheintragungsgebühr?
Kreditkosten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und Ihre Hilfe!!
MFG Georg Böhm |