Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Georg Böhm am 08.04.2013 12:47
 


THEMA:  Wohnungskauf Nebenkosten absetzen

Guten Tag,

Bezüglich der Absetzbarkeit von Nebenkosten beim Wohnungskauf gibt es ja schon einige Beiträge, jedoch finde ich nicht die richtige Antwort, da sich mein Fall ein wenig anders darstellt.

Ich habe mir im Oktober 2012 eine ETW in einem Wiener Altbau gekauft.

Generell würde man hier davon ausgehen das ich keine Kosten absetzten kann, da es sich ja nicht um eine neu errichtete Wohnung handelt.

Meine Wohnung war zuerst jedoch nicht als Wohunung gewidmet und wurde erst im Zuge des DG Ausbau sowie weiteren Umbauarbeiten im Haus als Wohnung gewidmet.

Meine Frage daher nun: Gilt dies als neu errichtete Wohunung, auch wenn die Wohung in einem Altbau ist??

Wenn ja, welche Kosten kann ich effektiv den Sonderausgaben zurechnen??

Makler?

Notar?

Grunderwerbssteuer?

Grundbucheintragungsgebühr?

Kreditkosten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und Ihre Hilfe!!

MFG
Georg Böhm

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.04.2013 14:26
 


THEMA:  Wohnungskauf Nebenkosten absetzen

Ich würde das schon als Wohnraumschaffung betrachten.

Sie können alle von Ihnen genannten Kosten geltend machen.

Verfasst von: Georg Böhm am 08.04.2013 15:23
 


THEMA:  Wohnungskauf Nebenkosten absetzen

S.g. Frau Mag. Weiß,

Vielen Dank für Ihre promte Antwort!!!

Können auch noch andere Kosten (Einrichtung, Küche, ...) geltend gemacht werden??

Vielen Dank im Voraus!

LG Georg Böhm

Verfasst von: Georg Böhm am 08.04.2013 16:41
 


THEMA:  Wohnungskauf Nebenkosten absetzen

Eine Frage habe ich noch zu den Kreditkosten...

Was darf ich hier genau absetzen?

Zinsen + einmalige Kreditgebühren (im ersten Jahr)??

Zinsen in den weiteren Jahren??

Vielen Dank für Ihre Antwort!

MFG
Georg Böhn

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.137.200.150 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.