Guten Tag!
Ich studiere derzeit, bin über 27 Jahre und habe deshalb eine studentische Selbstversicherung abgeschlossen. Nachdem diese Selbstversicherung abgeschlossen wurde habe ich als freier Dienstnehmer zu arbeiten bekommen, bin im Jahr 2012 aber nie über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen. Ist es nun möglich, die Sozialversicherungsbeiträge für die Negativsteuer geltend zu machen, da diese ja einer Selbstversicherung für Studenten und nicht für geringfügig Beschäftigte entspringen.
Danke!
Lena |