Guten Abend!
Laut Hilfe auf Finanzonline ist es mir möglich unter dem Punkt 456 (Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden) Kosten für Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches Steuerlich abzusetzen. Kann ich unter diesem Punkt einen neuen Kühlschrank der weniger Energie als der alte verbraucht abetzen? Bzw. andere Energiesparende Geräte (zb.: LED Deckenleuchte oder LED Fernseher)?
Danke LG Tom |