Geehrte Damen und Herren,
ich habe seit 2 Monaten das Gewerbe "Werbegrafik" angemeldet. Da ich einige Anfragen aus Deutschland reinbekommen habe, habe ich beim Finanzamt einen Antrag auf eine UID-Nummer gestellt, um Rechnungen nach DE ausstellen zu können.
Ich habe oft gelesen, dass ich weiterhin problemlos Rechnungen ohne USt. ausstellen kann, da die Steuerschuld an den Leistungsempfänger sprich an den AuftragGEBER in DE übergeht. Andererseits habe ich auch oft gelesen, dass sehr wohl meinerseits USt. ausgewiesen werden muss.
Ich hoffe natürlich, dass die erste Variante die korrekte ist, da mir dies einen großen Verwaltungsaufwand sparen würde.
Ich würde mich über schlüssige Antworten freuen! |