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Verfasst von: Lisa Brunnberger am 03.04.2013 18:39
 


THEMA:  UID-Nummer Kleinunternehmer

Geehrte Damen und Herren,

 

ich habe seit 2 Monaten das Gewerbe "Werbegrafik" angemeldet. Da ich einige Anfragen aus Deutschland reinbekommen habe, habe ich beim Finanzamt einen Antrag auf eine UID-Nummer gestellt, um Rechnungen nach DE ausstellen zu können.

Ich habe oft gelesen, dass ich weiterhin problemlos Rechnungen ohne USt. ausstellen kann, da die Steuerschuld an den Leistungsempfänger sprich an den AuftragGEBER in DE übergeht.
Andererseits habe ich auch oft gelesen, dass sehr wohl meinerseits USt. ausgewiesen werden muss. 

Ich hoffe natürlich, dass die erste Variante die korrekte ist, da mir dies einen großen Verwaltungsaufwand sparen würde.

Ich würde mich über schlüssige Antworten freuen!

Verfasst von: Martin am 04.04.2013 09:48
 


THEMA:  UID-Nummer Kleinunternehmer

Sie haben alles richtig gemacht. Sie haben Ihre UID für die Kunden im EU-Ausland. In Österreich sind Sie weiterhin Kleinunternehmerin (Umsätze netto unter 30.000,-) und verrechnen ohne USt.

LG Martin

Verfasst von: Johanna am 04.04.2013 12:55
 


THEMA:  UID-Nummer Kleinunternehmer

Bin in der selben Situation, Kleinunternehmer mit Leistungen für DE, SLO etc. und stelle Rechnungen entweder mit dem Zusatz "Übergang der Steuerschuld an LE" oder bei Österreichern "§ 6(1) 27 UStG".

Nach der ersten ZM bekam ich vom FA die Mahnung, eine UA abzugeben. Nach meinem Einspruch ist jetzt Ruhe. Also nicht erschrecken, wenn das FA plötzlich mehr will.

LG Johanna

Verfasst von: Lisa Brunnberger am 04.04.2013 16:40
 


THEMA:  UID-Nummer Kleinunternehmer

Hallo Martin, vielen Dank für deine Antwort, scheint mir plausibel!

Liebe Johanna, ich bedanke mich bei dir für die "Vorwarnung". Da hätte ich sonst einen riesen Schrecken bekommen, aber nun bin ich vorgewarnt. Und du hast mir gleich auch noch die Frage beantwortet, ob ich als Kleinunternehmer auch eine ZM machen muss. Vielleicht kannst du mir noch sagen zu welchen Fristen du diese machst?

 

Ich danke euch und liebe Grüße,

Lisa

Verfasst von: Johanna am 06.04.2013 22:22
 


THEMA:  UID-Nummer Kleinunternehmer

Ich mache quartalsmäßig die ZM, Termin für das 1. Quartal ist online der 15. Mai, auf Papier der 30. April usw.

In Quartalen ohne IG-Leistungen mache ich nichts, es sind keine Null-Meldungen abzugeben.

LG Johanna

Verfasst von: Johanna am 07.04.2013 08:31
 


THEMA:  UID-Nummer Kleinunternehmer

Ich mache quartalsmäßig die ZM, Termin für das 1. Quartal ist online der 15. Mai, auf Papier der 30. April usw.

In Quartalen ohne IG-Leistungen mache ich nichts, es sind keine Null-Meldungen abzugeben.

LG Johanna

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