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Verfasst von: Peter am 03.04.2013 05:03
 


THEMA:  Geringfügig und Mieteinnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir als Ehepaar besitzen 3 Eigentumswohnungen .In einer leben wir selbst.

Wir würden gerne 2 Wohnungen vermieten - aber meine Gattin als Vermieterin angeben (Eigentümer bin nur ich).

Meine Gattin arbeitet geringfügig - wenn jetzt Mieteinnahmen von ca. € 500 netto  dazu kommen muss Sie dann:

I.Einkommensteuer

II. Sozielversicherungsbeiträge

III.Krankenkasse

IV. ? ich meinen Alleinverdienerabsetzbetrag verlieren?

Wenn das ganze keinen Sinn ergibt,sprich defacto nicht's überbleibt, dann lassen wir es sein.......

Vielen Dank

Verfasst von: Martin am 03.04.2013 14:19
 


THEMA:  Geringfügig und Mieteinnahmen

Hallo Peter, Es wird schwierig dem Finanzamt zu erklären, dass Ihnen die Wohnungen gehören, aber Ihre Frau die Mieteinnahmen bekommt bzw. versteuert.

LG Martin

Verfasst von: Susanne am 06.04.2013 17:53
 


THEMA:  Geringfügig und Mieteinnahmen

Einkünfte aus V+V sind Passiveinkünfte, dafür ist keine Sozialversicherung zu zahlen.Eine Möglichkeit wäre eine Eigentumsgemeinschaft zu gründen.

Verfasst von: Peter am 09.04.2013 02:22
 


THEMA:  Geringfügig und Mieteinnahmen

Vielen Dank für die Antworten.

Meines Wissens nach kann der Ehepartner sehr wohl als Vermieter angeführt sein , da er über die Wohnungen normalerweise verfügen kann.

Wenn die Einkünfte als passiv gelten- heisst das nur die Einkommensteuer ist zu bezahlen und sonst nichts ( Krankenkasse..etc...)?

Kennt jemand einen Steuerberater wo wir dann dieses genauestens besprechen können und die laufende Steuerberatung zu einem Betrag durchgeführt wird-bei mini,mini Umsätzen?

 

Liebe Grüsse

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