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Verfasst von: Resa am 25.03.2013 11:13
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

S.g. Damen und Herren,

meine Maklerin konnte mir nur bedigt Auskunft geben, weshalb ich meine Frage nun an Sie richte:

Vor 3 jahren haben meine Schwester und ich eine Wohnung geerbt, die unsere Tante in den 70er Jahren erworben hat. Nun wollen wir die Wohnung verkaufen, sind jedoch nicht sicher wie die Immobilienertragssteuer berechnet wird.

Ich selbst habe meinen Hauptwohnsitz in der Wohnung (seit 3 Jahren) - meine Schwester ist 50% Miteigentümerin, hat die Wohnung aber nicht als Wohnsitz gemeldet. Mit wieviel % der Veräußerungssumme müssen wir bei Verkauf für die Steuer rechnen?

Kann die Steuer eigentlich gleich abgeführt werden, wenn sie der Notar berechnet, oder müssen wir sie bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung abführen?

Vielen Dank und beste Grüße,

Resa

Verfasst von: Kanzlei Karabece am 25.03.2013 15:18
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Liebe Resa, Wenn Sie in der Wohnung wohnen und dort den Hauptwohnsitz (mehr als 2 Jahre) haben, dann sind sie von der Immo-Est befreit. Ihre Schwester muss mit 25% Immo-ESt rechnen. Die Berechnung wird direkt vom Notar durchgeführt.

Die Materie ist sehr komplex, wir bieten Ihnen daher gerne ein kostenloses Erstgespräch an.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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