S.g. Damen und Herren,
meine Maklerin konnte mir nur bedigt Auskunft geben, weshalb ich meine Frage nun an Sie richte:
Vor 3 jahren haben meine Schwester und ich eine Wohnung geerbt, die unsere Tante in den 70er Jahren erworben hat. Nun wollen wir die Wohnung verkaufen, sind jedoch nicht sicher wie die Immobilienertragssteuer berechnet wird.
Ich selbst habe meinen Hauptwohnsitz in der Wohnung (seit 3 Jahren) - meine Schwester ist 50% Miteigentümerin, hat die Wohnung aber nicht als Wohnsitz gemeldet. Mit wieviel % der Veräußerungssumme müssen wir bei Verkauf für die Steuer rechnen?
Kann die Steuer eigentlich gleich abgeführt werden, wenn sie der Notar berechnet, oder müssen wir sie bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung abführen?
Vielen Dank und beste Grüße,
Resa |