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Verfasst von: Martin am 23.03.2013 17:06
 


THEMA:  Lohnsteuer/Einkommensteuererklärung, freier Dienstnahmer/Unselbstständiger

Hallo!

Ich habe im Jahr 2012 im Jänner und Februar geringfügug als freier Dienstnehmer gearbeitet und ab März vollzeit als Angestellter.

Muss/kann ich nun eine Einkommenstererklärung oder eine Arbeitnehmerveranlagung machen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.03.2013 21:37
 


THEMA:  Lohnsteuer/Einkommensteuererklärung, freier Dienstnahmer/Unselbstständiger

Arbeitnehmerveranlagung, da die anderen Einkünfte unter 730,--

Verfasst von: Rivulet am 26.03.2013 15:41
 


THEMA:  Lohnsteuer/Einkommensteuererklärung, freier Dienstnahmer/Unselbstständiger

Ich möchte zu dieser Frage anknüpfen:

 

Habe ebenfalls die ersten 5 Monate als Freier Dienstnehmer gearbeitet. Und die letzten 2 Monate als Angestellte auf Vollzeit-Basis. (Dazwischen Bezug von Arbeitslosengeld)

Meine Einkünfte aus der nicht-selbstständigen Arbeit betragen über 730,- . Was mach ich nun? Einkommenssteuererklärung? Arbeitnehmerveranlagung? Beides?

Verfasst von: Martin am 28.03.2013 16:36
 


THEMA:  Lohnsteuer/Einkommensteuererklärung, freier Dienstnahmer/Unselbstständiger

Wenn Ihre gesamten Einkünfte unter EUR 11.000,- liegen dann müssen Sie keine Erklärungen abgeben. Liegen Sie darüber müssen Sie eine EInkommensteuererklärung abgeben.

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