Sehr geehrte Silvia,
Im Fall von 2 Teilzeitjobs (2 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) liegt ein Anwendungsfall für Steuervorauszahlungen (15. Februar; 15. Mai; 15. August; 15. November) vor, wenn die erwartete Steuerschuld 300,00 € übersteigt. Es wird ein Vorauszahlungsbescheid erlassen, der Deine quartalsweise zu leistenden Vorauszahlungen festsetzt. Darüber hinaus liegt eine Veranlagungspflicht per Jahresende vor um die endgültige Höhe der Steuer zu ermitteln. Die von den Dienstgebern einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer sowie die geleisteten Vorauszahlungen werden dabei berücksichtigt.
Außerdem kommen bestimmte Begünstigungen im Rahmen der Lohnverrechnung doppelt zur Anwendung (z.B. Freibetrag 620,00 € oder Freigrenze für 13. & 14. Gehalt). Weiters kann sich aus der Addition der Einkünfte eine höhere Progressionsstufe ergeben. All diese Umstände werden im Rahmen der Veranlagung nachgeholt bzw. bei der Festsetzung der Vorauszahlungen berücksichtigt.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach.
Mfg C |