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Verfasst von: Barbara H am 25.12.2012 20:48
 


THEMA:  Wohnraumsanierung - Arbeitnehmerveranlagung

Liebe Forum-Nutzer!

Ich starte im nächsten Jahr damit, mein Haus zu sanieren. Hat jemand Tipps, wie die Kosten dafür in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können bzw. in welchem Ausmaß (Höchstgrenze?)?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Tanja am 29.12.2012 17:51
 


THEMA:  Wohnraumsanierung - Arbeitnehmerveranlagung

Das ist schwer pauschal zu beantworten. Es kommt darauf an, wie hoch Ihr Einkommen ist (Einschleifregelung), ob Sie Alleinverdiener sind und für wie viel Kinder Sie Familienbeihilfe beziehen. Sollte Ihre Frau erwerbstätig sein, kann sie ebenfalls den Höchsbeitrag absetzen. Sollten die Kosten den Höchstbeitrag übersteigen, wäre es sinnvoll die Kosten auf mind. 2 Jahre aufzuteilen, da sie nur in dem Jahr absetzbar sind, in dem sie bezahlt wurden. Der Rest geht "verloren".

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