Das ist schwer pauschal zu beantworten. Es kommt darauf an, wie hoch Ihr Einkommen ist (Einschleifregelung), ob Sie Alleinverdiener sind und für wie viel Kinder Sie Familienbeihilfe beziehen. Sollte Ihre Frau erwerbstätig sein, kann sie ebenfalls den Höchsbeitrag absetzen. Sollten die Kosten den Höchstbeitrag übersteigen, wäre es sinnvoll die Kosten auf mind. 2 Jahre aufzuteilen, da sie nur in dem Jahr absetzbar sind, in dem sie bezahlt wurden. Der Rest geht "verloren". |