Ich möchte mich im Bereich des Streckenhandels (http://de.wikipedia.org/wiki/Streckengesch%C3%A4ft) selbstständig machen. Ich habe bereits seit über 10 Jahren eine online Marketing Agentur, UID usw. ist also vorhanden, meine erfahrungen mit Umsatzsteuer beziehen sich bisher jedoch nur auf elektronische Dienstleistungen, nicht auf handfeste Waren.
Ich habe jedoch in Hinblick auf den Streckenhandel folgende zwei Fallbeispiele bei denen ich mir im unklaren bin:
Fall 1) Angenommen ich betreibe einen Online-Shop mit Streckenhandel in den USA, sprich mein Lieferant hat seinen Sitz in den USA, und meine Kunden kommen aus den USA.
- wenn mir mein Lieferant trotz UID (VAT Number) Umsatzsteuer verrechnet, sollte ich die ja über das österreichische Finanzamt als Vorsteuer zurückbekommen, richtig?
- welche Umsatzsteuer verlange ich von meinen Kunden? In den USA ist die "Sales Tax" oftmals von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Ich denke mal ausschlaggebend wäre der "Erfüllungsort", sprich der Bundesstaat in dem das (mein) Unternehmen seinen Sitz hat. Aber mein Unternehmen hat den Sitz in Österreich, und unsere saftigen 20% Umsatzsteuer wären ein zu großer Wettbewerbsnachteil. Oder ist der Wohnsitz des Leistungsempfängers ausschlaggebend? Sprich ich müsste USt. entsprechend dem US Bundsstaat verlangen (was deutlich sinnvoller wäre)
Fall 2) Streckenhandel in Großbritannien, Lieferant und Kunde ebenfalls in GB (oder jeder andere EU-Mitgliedsstaat)
- auch hier ist die relativ hohe österreichische Umsatzsteuer ein Wettbewerbsnachteil in Ländern mit üblicherweise niedrigerer Umsatzsteuer. Ist eventuell auch hier der Wohnsitz des Empfängers ausschlaggebend? Sprich britische USt. zu verrechnen?
Danke schonmal im vorraus :) |