Ich bin seit einigen Jahren nebenberuflich selbstständig als Psychotherapeutin und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Dieses Jahr habe ich allerding keinerleit Einkünfte (und auch keine Ausgaben) aus dieser freiberuflichen Tätigkeit bezogen. Nächstes Jahr werde ich dann aber wieder nebenbei freiberuflich Arbeiten. Daher meine Frage: ist es notwendig einen Erklärungswechsel zur Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, oder trage ich bei der Einkommenssteuererklärung einfach 0 Euro bei den Einnahmen/Ausgaben ein?
Vielen Danke für die Info!, MFG M. Jenner |