Hallo Shapena,
Wenn Ihr Gewinn (Also Einnahmen als Trainerin) relativ gering sind. zB EUR 350 p.m, kann man Sie von der GSVG (bei bestimmten Voraussetzungen) über die "Kleinstunternehmerregelung" befreien. Um die Unfallsversicherung kommt man nicht herum. Die kostet aber auch relativ wenig.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Ihnen auch noch zu, wenn Sie nicht mehr als EUR 6.000 p.a. an Gewinn haben. Also der muss nicht unbedingt verloren sein.
Sprechen Sie mit einem Steuerberater über Ihr Anliegen. Die meisten bieten eine kostenlose Erstberatung an und werden Ihnen bei der gewinnbringenden Realsierung Ihres Vorhabens gerne behilflich sein.
Generell sollte noch abgeklärt werden ob eventull ein Diensverhältnis im Studio bzw. ob ein Gewerbeschein bei Ihnen notwendig ist. Ich bin mir nicht sicher ob das wirklich bei Ihnen notwendig ist.
Viele Erfolg und schöne Grüße, Markus Trittenwein
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